Der christliche Glaube begründet sich auf der Überlieferung vom Kreuzestod und der Auferstehung Jesu Christi. Der Tod ist somit nur das Ende des irdischen Daseins eines Menschen. Alles, was seine Persönlichkeit ausmacht: die Früchte seiner Entscheidungen, seine Liebes- und Beziehungsfähigkeit, seine Lebens- und Glaubensgeschichte bekommt einen neuen Platz bei Gott.

Ich bin der Weg, die Auferstehung und das Leben.
Johannes 14,6
Was tun im Todesfall - Antworten und Impulse zu häufig gestellten Fragen von Hinterbliebenen
Wenn ein Angehöriger gestorben ist, benachrichtigen Sie ggf. den Hausarzt, der einen Totenschein ausstellen muss, und ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieses wird das zuständige Pfarramt über den Todesfall in Kenntnis setzen.
Verständigen Sie auch diejenigen, die dem Verstorbenen nahestanden, damit diese sich persönlich von ihm verabschieden können.
Nach Eintritt des Todes ist die Spendung der Krankensalbung (früher fälschlicherweise „Letzte Ölung“ genannt) nicht mehr möglich. Das Sakrament der Krankensalbung hat zum Ziel, den Kranken zu Lebzeiten im Glauben zu stärken und seelisch aufzurichten. Daher kann ein Priester – wie jeder beauftragte Mitarbeiter – einen Verstorbenen lediglich segnen und mit den Angehörigen beten.
Lassen Sie sich genügend Raum, um sich von ihrem Angehörigen zu verabschieden: z.B. durch ein Kreuz, das Sie ihm (mit Weihwasser) auf die Stirn zeichnen. Sie können den Verstorbenen auch noch einmal liebevoll berühren (ggf. waschen, ankleiden) oder Sie verbringen eine Zeit der stillen Zwiesprache mit ihm. Das bewusste Abschiednehmen ist ein wesentlicher Schritt der Trauerbewältigung. Dies gilt auch für Kinder: Räumen Sie ihnen die Möglichkeit ein, sich auf ihre Weise (z.B. Streicheln der Hand) vom Verstorbenen zu verabschieden.
Ist der Verstorbene schwer durch einen Unfall oder von Krankheit gezeichnet, gilt es abzuwägen und ggf. das Kind darauf vorzubereiten. Versuchen Sie nicht, ihm die Wahrheit vorzuenthalten, um es vermeintlich zu schützen. Kinder brauchen gerade in einer solchen Situation ehrliche und verlässliche Antworten, um das Erlebte zu verarbeiten. Geeignete Bücher können dabei helfen; sie stehen ggf. zum Ausleihen in öffentlichen (Pfarr-) Büchereien zur Verfügung.
Das Anzünden einer Kerze will Ihnen die Gegenwart Gottes vergewissern. Sie können (in der Familie) für den Verstorbenen beten: Das 2013 neu aufgelegte „Gotteslob“ (Gebet- und Gesangbuch der Bistümer Deutschlands, Österreichs und des Bistums Bozen-Brixen) bietet hierzu unter anderem ein „Hausgebet für Verstorbene“ (Nr. 28) oder die „Litanei für die Verstorbenen“ (Nr. 569) an. Tröstlich kann auch ein Vaterunser, „Gegrüßet seist du, Maria“ und/oder „Herr, gib ihm die ewige Ruhe“ sein.
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nichts Näheres verfügt, dann ist zu entscheiden:
- Soll der Leichnam eingeäschert (Feuerbestattung) oder im Sarg (Erdbestattung) beigesetzt werden?
- Bei einer Kremation können Sie wählen, ob die Feier der Verabschiedung vor der Einäscherung des Verstorbenen (Aussegnungshalle) sein soll oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen zur Feier der Beisetzung der Urne.
- Die Beisetzung kann in der Kirche in Verbindung mit einer Messfeier (bzw. Wortgottesfeier) stattfindender als eigenständige Feier auf dem Friedhof.
- In den letzten Jahren sind „neue Formen“ der Bestattung entstanden: Ruheforste, Friedwälder oder Naturfriedhöfe. Hier ist ein kirchliches Begräbnis dann möglich, wenn die Grabstelle dauerhaft mit dem Namen des Verstorbenen und einem christlichen Symbol versehen werden kann.
- In einem persönlichen Gespräch spricht das beauftragte Bestattungsunternehmen mit ihnen die Formalitäten durch. Dazu werden benötigt: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Heiratsurkunde oder bei Geschiedenen das Scheidungsdekret.
- Der zuständige Priester (beauftragte kirchliche Mitarbeiter) vereinbart mit Ihnen ein Seelsorgegespräch, um die Feier der Beisetzung zu besprechen.
- In der Zeit zwischen Todestag und Beisetzung wird vielerorts eine gemeindliche Totenandacht oder ein Rosenkranzgebet am Vorabend angeboten. Dies gibt auch jenen die Möglichkeit, den Verstorbenen zu würdigen, die am Tag der Beisetzung verhindert sind.
- Wenn ein Verstorbener zu Lebzeiten den Kirchenaustritt erklärt hat, so gilt es vorrangig, diese Willensfreiheit zu respektieren. Sie können als Angehörige bei der Beisetzung um seelsorgerischen Beistand bitten. Es bleibt aber immer eine Einzelentscheidung, die nach pastoralem Ermessen zu treffen ist.
- Messstipendien: Eine seitens der regionalen Bischofskonferenz festgesetzten Geldspende von Angehörigen an die Kirchengemeinde enthält die Bitte um ein besonderes Gebetsgedenken. Die Nennung des Namens eines Verstorbenen in der Messfeier bringt die Verbundenheit im Glauben an die Auferstehung zum Ausdruck. Messstipendien, die im zeitlichen Abstand zum Todestag gefeiert werden, bezeichnet man landläufig als „Seelenamt“.
- Der katholischen Erinnerungskultur entspricht etwa auch die Feier der Gräbersegnung an „Allerheiligen“, das namentliche Gedenken der im entsprechenden Jahr Verstorbenen an „Allerseelen“ oder zum Jahresschluss.
- Mancherorts werden in Kirchengemeinden und/oder diözesanen Bildungshäusern für trauernde Angehörige Gottesdienste und Möglichkeiten des Gesprächs angeboten.
„Gott hilft uns nicht am Leiden vorbei, aber er hilft uns hindurch.“
Text: Andreas Reuter, Diplom-Theologe (Univ.), Pfarrer im Pastoralen Raum Spessart Nord
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Für St. Wendelin (Heigenbrücken), St. Jakobus der Ältere (Wiesen), St. Georg (Heinrichsthal), Hl. Herz Jesu (Jakobsthal)
Dienstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:30 bis 11:30 Uhr
Beschäftigte im Pfarrbüro: Simone Englert
Unter der Nummer 0151-59 82 25 60, erreichen Sie im Seelsorge-Notfall (z.B. zur Spendung der Sterbesakramente)
Pfarreiengemeinschaft Hochspessart
Pfarrgasse 6
63869 Heigenbrücken


